Protest: KSV-Strafe wird reduziert

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat heute den Protest zur 6-Punkte-Strafe gegen den KSV behandelt und eine Entscheidung getroffen.

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in seiner heutigen Sitzung nach mündlichem Parteiengehör den vom Senat 5 mit Beschluss vom 15.03.2017 gegen KSV 1919 verhängten Punkteabzug in der Höhe von 6 Punkten folgendermaßen abgeändert: Gegen KSV 1919 wird ein Punkteabzug in der Höhe von 6 Punkten verhängt, davon werden 2 Punkte bedingt nachgesehen.

 

Zwei Punkte-Abzug bei neuerlichem Verstoß

Bei einem neuerlichen Verstoß gegen zwingende Lizenzbestimmungen in der laufenden Saison 2016/17 würden dem Klub diese 2 Punkte abgezogen werden, bei einem Verstoß in der kommenden Saison 2017/18 tritt anstelle des bedingten 2-Punkteabzugs eine Geldstrafe in der Höhe von 8.000 Euro. Der Punkteabzug gegen KSV 1919 wurde Mitte März wegen eines Verstoßes gegen die Lizenzbestimmung 4.4.1.3 d) verhängt. Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das verbandsinterne Verfahren innerhalb der Österreichischen Fußball-Bundesliga abgeschlossen. KSV 1919 kann nach Zustellung des Beschlusses innerhalb von einer Woche Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.

 

Bleibt Fuchs Vizepräsident der Liga?

Mit Interesse darf nun verfolgt werden, ob Erwin Fuchs weiterhin als Vizepräsident der österreichischen Bundesliga im Amt bleibt. Dazu sagte Bundesliga-Präsident Hans Rinner am 7. April im Interview mit 90minuten.at: "Wenn der Protest bewirkt, dass seine Strafe zurückgenommen wird, ist alles gut. Wenn es jedoch auch nach dem Protest bei einer Strafe bleibt, muss Erwin Fuchs entscheiden, ob er weiterhin als Vizepräsident der Liga zur Verfügung stehen will bzw. müssen dann die Vereine überlegen, ob sie Erwin Fuchs als Vize-Präsidenten weiterhin haben wollen.“

 

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